FAQ Wittekindsburg
1. Was macht Witthüs e. V. eigentlich?
Witthüs e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, mit einem regionalen Mitgliederkreis. Ziele sind Kulturpflege, vor allem durch Unterhaltung und Betrieb des „Berghotel Wittekindsburg“, Landschafts- und Naturschutz. Der Verein finanziert sich aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Erlösen der Schankwirtschaft. Die „Historische Wittekindsburg“ und das Kaiserdenkmal sind seit über 100 Jahren überregionale touristische Ziele, der historische Wittekindsberg weist aber noch mehr Denkmale und Naturerlebnisse auf. Diese lokalen Anziehungspunkte wieder sichtbar und erlebbar zu machen, ist Ziel des Vereins. Gründungsimpuls war, dass das Kaiserdenkmal mit viel Geld saniert wurde, der übrige Erlebnisraum Wittekindsberg aber aus dem Blick geriet – das zu vernetzen, hat sich der Verein vorgenommen.
2. Wer bezahlt das alles?
Bisher steckt in den Vorhaben um die Wittekindsburg kein Cent staatlicher Förderung. Das soll sich ändern. Gemeinnützige Vorhaben sind auf gezielte Unterstützung (Baumaßnahmen, inhaltliche Arbeit) und Fördermittel von Bund, Land und EU angewiesen. Im Jahr 2018 scheiterten Anträge mutmaßlich an offenen Erschließungsfragen. Die sind jetzt geklärt. Neue Anträge liegen den zuständigen Stellen vor und werden bearbeitet. Konkret geht es um eine Ausstellung zur spannenden Geschichte des Wittekindsberges, die später regelmäßig im ersten Obergeschoss der Berghotels besucht werden kann. Des Weiteren soll ein Abenteuerspielplatz im Bereich der Außenflächen errichtet werden. Hierfür werden Spenden eingesammelt und der Schankbetrieb wird nun wieder vorbereitet.
3. Wie soll das Areal der Wittekindsburg in 10 Jahren aussehen?
Witthüs e. V. hat Frau Prof. Dr. Ute Hengelhaupt aus Bamberg beauftragt, ein denkmalrechtliches Gutachten für den Kulturraum „Wittekindsburg“ zu erstellen. Die Vision ist es, die historische Wittekindsburg – die alte Fliehburg – erlebbar zu machen. Die Wittekindsburg ist ein Stück heimatliche Geschichte. Die vielen Sagen und Mythen um die Person Widukind gilt es den Menschen in der Region zu veranschaulichen, erlebbar und anfassbar zu machen. So sollen etwa Lehrgrabungen auf dem Ensemble „Wittekindsburg“ durchgeführt werden, um weitere Besonderheiten ans Tageslicht zu befördern und die zuständigen Forstämter auf die besondere Naturkulisse vor Ort aufmerksam machen.
4. Haben die Drachenflieger eine Zukunft auf dem Wittekindsberg?
Ja – siehe Trailer vom Delta Club e. V.
5. Gab es Probleme mit der Gastronomie?
Für die Schankwirtschaft liegen alle Genehmigungen vor. Der Streit um die Schranke am Burgweg im Sommer 2018 und die Gespräche über den Burgweg haben aber gezeigt, dass größere Veranstaltungen besser mit den Nachbarn, also den Waldeigentümern und den Städten Porta Westfalica und Minden abgestimmt werden müssen. Um die Veranstaltungen für diesen Kreis transparenter zu machen und abzustimmen, muss ein größerer Vorlauf eingeplant werden. Das Veranstaltungsprogramm für 2020 wird deshalb bereits erstellt. Der regelmäßige Schankbetrieb litt 2019 darunter, dass im Nachbargebäude (das „Gästehaus“) ein Bewohner mit Familie eingezogen ist. Es gab überraschende Bauarbeiten an der Abwasseranlage des Gästehauses und zusätzliche Unsicherheiten Seiten des Witthüs e.V., weil die Behörden auf Anfragen nicht reagierten und informierten. Die gute Nachricht: Witthüs plant nun wieder einen regelmäßigen Schankbetrieb an Feiertagen und nachmittags von Donnerstag bis Sonntag.
6. Was hat Witthüs für Probleme mit dem Gästehaus?
Das Gästehaus wurde als Erweiterungsgebäude der früheren Schankwirtschaft im Berghotel Wittekindsburg genehmigt, aber nie als solches genutzt. Weil der damalige Eigentümer das Berghotel schon vor Fertigstellung des Anbaus Anfang der 1970er Jahre verkauft hatte, steht seitdem ein ungenehmigter „Schwarzbau“ im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet. Der Verein Witthüs e.V. setzt sich für den Rückbau und die Renaturierung der Flächen ein. Als der neue Eigentümer Anfang 2019 sogar eine Wohnung im Gästehaus bezog, wurden die zuständigen Behörden informiert, allerdings ohne jegliche Reaktion. Dem Vernehmen nach soll ihm aus der Verwaltung versprochen worden sein, dass er und seine Familie im Gästehaus wohnen dürften. Es entstand deshalb der Eindruck, dass die Verwaltung hier mauert und Informationen zurückh.lt. Der Witthüs e.V. hat deshalb den Rechtsweg beschritten und klagt inzwischen beim VG Minden.
Für die Schankwirtschaft auf den Außenflächen können sich aus der Wohnnutzung des Gästehauses erhebliche Einschränkungen ergeben. Zum Schutz der Bewohner bestehen grundsätzlich stärkere Beschränkungen bei der Dauer und „Lautstärke“ des Gastronomiebetriebs auf den Außenflächen. Durch den jahrzehntelangen Schankbetrieb auf der Wittekindsburg bestehen eindeutig „ältere Rechte“. Ob die Rechtslage aber in Zukunft gleichbleibt oder ob nicht doch Rücksicht auf die Bewohner des Nachbargrundstücks genommen werden muss, kann auch die Verwaltung von Porta Westfalica aktuell nicht mit Gewissheit sagen.
7. Verfügt die Wittekindsburg über eine wegemäßige Erschließung?
Diese Frage beschäftigt den Verein seit Beginn der Kaufverhandlungen vor 5 Jahren. Eine klare Antwort liegt von der Verwaltung nicht vor. Während der Baudezernent, Stefan Mohme, den Stadträten Anfang 2018 erklärte, dass eine gesicherte Erschließung besteht, wird bei aktuellen Bauvorhaben des Vereins von der Verwaltung eingewandt, dass hierfür kein Nachweis vorliegt. Übrigens von derselben Verwaltung, die erst im Jahr 2016 die letzte Baugenehmigung für die Umnutzung einzelner Räume im „Gästehaus“ erteilte und dabei von einer gesicherten Erschließung des – nur über das Grundstück des Vereins erreichbare – Nachbarhauses ausging.
Der Verein hat die Fortschreibung des seit Jahren bestehenden Gestattungsvertrag für die Nutzung des Burgwegs Ende 2018 unterzeichnet und zahlt im Jahr mehrere Tausend Euro an die Stadt Porta Westfalica, damit der Burgweg als Erschließungsstraße genutzt werden kann. Diese Erschließung in Form öffentlicher Baulasten nachzuweisen, obliegt nach dem Vertrag der Stadt Porta Westfalica. Es ist deshalb davon auszugehen, dass mit dem Vertrag über den Burgweg alle Fragen zur öffentlichen Erschließung beantwortet sind. Ob der Verein daneben noch den Bierweg bis zum ehemaligen Parkplatz / jetzt Holzlagerplatz herrichtet, ist offen. Das Problem liegt dabei wohl zwischen den Städten Porta Westfalica und Minden. Während Porta Westfalica meint, der „Bierweg“ durch die Mindener Waldflächen sei der offizielle Erschließungsweg, hält Minden dagegen, dass der dortige kommunale Weg für Fahrzeuge nicht befahrbar sei und deshalb keine Erschließung der Wittekindsburg darstellt. Als Verein muss genau geprüft werden, wo die verfügbaren Mittel wirtschaftlich investiert werden. Ebenso wie kein Privateigentümer Geld in die Hand nehmen würde, solange die beteiligten Behörden über die Sinnhaftigkeit streiten, wird auch Witthüs den Bierweg bis zur Klärung einer Nutzungsperspektive nur notdürftig sichern.
8. Gibt es Probleme beim Brandschutzkonzept?
Mehrere Übungen mit den Feuerwehren aus Porta Westfalica und Minden haben gezeigt, dass die Einsatzkräfte in der Not sofort zur Stelle sind. Für den Erstangriff steht ein ausreichendes Wasserreservoir vor Ort zur Verfügung. Für das Gebäude der Wittekindsburg gibt es für die aktuelle Nutzung wirksame Genehmigungen. Für die Nutzung als Veranstaltungsstätte für größere Feste haben wir ein Brandschutzkonzept bei der Bauverwaltung von Porta Westfalica vorgelegt und stimmen uns darüber mit den Bearbeitern ab. Erst in dieser Woche fand ein Abstimmungsgespräch mit den Denkmalpflegern statt, die bauliche Veränderungen am Festsaal – welche die Bauverwaltung bisher von uns verlangt – ausschließen. Der Mitglieder des Witthüs e.V. sind aber sehr zuversichtlich, dass hier bald eine Lösung gefunden wird.
9. Trinkwasser/Abwasser
Jahrelang hatte der frühere Eigentümer des Gästehauses die Abwasseranlage auf dem Grundstück des Berghotels ohne Kostenbeteiligung mitgenutzt. Weil die Abwasserbehandlung den aktuellen Standards nicht entsprach, ordnete das Umweltamt 2018 den Umbau in eine abflusslose Sammelgrube an. Die Mitbenutzung der Grube durch den Nachbarn des „Gästehauses“ hat das Landgericht Bielefeld inzwischen rechtskräftig untersagt. Inzwischen streitet der Witthüs e.V. mit ihm über die Unterhaltungs- und Abfuhrkosten der vergangenen Jahre. Das Gästehaus und das Berghotel nutzen eine gemeinsame Wasserleitung, auch hierüber besteht Streit, z.B. wollte der frühere Eigentümer des Gästehauses nicht offenlegen, wo genau er Wasserleitungen auf dem Grundstück des Vereins verlegt hat.
10. Wie geht es Witti?
Wir haben Witti in der Burgwegdebatte ins Spiel gebracht. Die Idee war es, damit die Schärfe aus der Diskussion zu nehmen und mit Witti und ggfs. weiteren Shuttlen eine Shuttlebetrieb aufzusetzen. Witti geht es gut und wartet darauf, dass irgendwann einmal alle Unklarheiten beseitigt sind, damit er Alt und Jung glücklich und sicher zur Burg und von der Burg wieder zurückfahren kann.
Stand: 01.10.2019
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